AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zimmerbuchungen des Holiday Inn München-Unterhaching

I.              Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung einschließlich aller für den Kunden erbrachter weiterer Lieferungen und Leistungen des Hotels.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

II.             Leistungen

1. Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Erbringung der vereinbarten Inhalte. Änderungen bedürfen der Schriftform und Bestätigung des Hotels.

2. Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr am Anreisetag bis 11:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Falls der Zimmerbezug am Anreisetag nicht bis 18:00 Uhr erfolgt, kann das Hotel das Zimmer anderweitig vergeben. Dies gilt nicht, wenn eine garantierte, spätere Anreise ausdrücklich vereinbart wurde.

3. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer innerhalb einer Kategorie.

 

III.            Preise

1. Die Preise der Leistungserbringung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Soweit keine Preise vereinbart wurden, gelten die offiziellen Preise des Hotels.

2. Die vertraglich vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Erhöht sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung, wird diese an den Kunden weitergegeben.

3. Die Preise können ferner vom Hotel in angemessener Höhe geändert werden, wenn entweder der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Leistungen (Zimmeranzahl, Aufenthaltsdauer etc…) wünscht oder zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mindestens sechs Monate liegen.

 

IV.            Zahlung

1. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

2. Das Hotel behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen in vom Hotel festzulegender Höhe zu verlangen.

3. Falls und soweit mit dem Kunden Vorauszahlungen vereinbart wurden und der Kunde diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten, angemessenen, Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht leistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Bemessung des Schadens gilt entsprechend Ziff. V. 3.

4. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

V.             Rücktritt / Stornierung des Kunden

1. Der Kunde hat nur dann ein kostenfreies Gesamtrücktrittsrecht, sofern dieses im jeweiligen Vertrag vereinbart wurde.

2.  Eine kostenfreie Reduzierung von vertraglich vereinbarten Zimmereinheiten ist nur möglich, sofern im jeweiligen Vertrag diesbezüglich eine Regelung getroffen wurde.

3. Falls und sowie der Kunde bestellte Zimmer nicht in Anspruch nimmt, hat das Hotel im Rahmen der Berechnung die Erlöse aus anderweitiger Vermietung sowie etwaige ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die ersparten Aufwendungen werden mit 10% des Zimmerpreises vereinbart.

 

VI.            Rücktritt des Hotels

1. Wurde dem Kunden ein kostenfreies Gesamtrücktrittsrecht bzw. Teilstornierungsrecht eingeräumt, gilt dieses auch für das Hotel.

2. Ferner behält sich das Hotel vor, vom Vertrag kostenfrei zurücktreten, wenn:

–          höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für das Hotel unzumutbar erschweren

–          Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Anmietung) bestellt wurden

–          das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereiches des Hotels zuzurechnen ist

–          ein Verstoß gegen Ziff X. 1.  oder Ziff. X. 2. vorliegt

3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

VII.           Haftung des Hotels

1.Sollten an den Lieferungen oder Leistungen des Hotels Mängel auftreten bzw. die Leistung gestört werden, hat der Kunde dies nach Feststellung unverzüglich – in jedem Fall vor Abreise – zu rügen, damit das Hotel ggfs. die Möglichkeit erhält, in einem angemessenen Zeitraum Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen und auch ansonsten den etwaigen Schaden möglichst gering zu halten.

2. Annahme, Aufbewahrung und Weiterleitung von Nachrichten, Post und Warensendungen für den Kunden sowie Weckaufträge werden vom Hotel unter Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt ausgeübt. Im Falle einer Nicht- oder Schlechtausführung sind Schadensersatzansprüche jedoch ausgeschlossen, es sei denn, das Hotel hat grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.

3. Das Hotel haftet nicht für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände des Kunden, es sei denn, das Hotel hat den Verlust oder die Beschädigung grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.

4. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels im nicht leistungsspezifischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen.

 

VIII.          Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude des Hotels und dessen Einrichtung, die durch den Kunden, Besucher und Mitarbeiter des Kunden sowie durch den Bereich des Kunden zugeordnete sonstige Dritte verursacht wurden. Dem Kunden obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.

 

IX.            Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung des Hotels verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens nach sechs Monaten, gerechnet ab dem letzten Tag der Leistungserbringung.

 

X.             Weitere Bestimmungen

1. Eine Unter- oder Weitervermittlung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Hotels.

2. Sollte der Kunde eine politische oder religiöse Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit eines Vertrages zusätzlich der Genehmigung einer Zusammenarbeit durch die Geschäftsleitung des Hotels.

 

XI.            Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags über die Anmietung von Hotelzimmern oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Unterhaching.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern und/ oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Holiday Inn München-Unterhaching

I.              Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, über die miet weise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und sonstigen Veranstaltungsräumen des Hotels sowie Hotelzimmern, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Bankette, Seminare, Tagungen, Ausstellungen, Messen, etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Lieferungen und Leistungen des Hotels.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

 

II.             Leistungen

1. Beide Vertragspartner verpflichten sich zur Erbringung der vereinbarten Inhalte. Änderungen bedürfen der Schriftform und Bestätigung des Hotels.

2. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter, namentlich benannter, Konferenzräume.

 

III.            Preise

1. Die Preise der Leistungserbringung ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Soweit keine Preise vereinbart wurden, gelten die offiziellen Preise des Hotels.

2. Ist eine Tagungspauschale vereinbart, versteht sich diese pro Veranstaltungstag und Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist.

3. Die vertraglich vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Erhöht sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung, wird diese an den Kunden weitergegeben.

4. Die Preise können ferner vom Hotel in angemessener Höhe geändert werden, wenn entweder der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Leistungen (Teilnehmeranzahl, Veranstaltungstage etc…) wünscht oder zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mindestens sechs Monate liegen.

 

IV.            Zahlung

1. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

2. Das Hotel behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen in vom Hotel festzulegender Höhe zu verlangen.

3. Falls und soweit mit dem Kunden Vorauszahlungen vereinbart wurden und der Kunde diese auch innerhalb einer vom Hotel gesetzten, angemessenen, Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht leistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Bemessung des Schadens gilt entsprechend Ziff. VI. 1.

4. Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Hotels nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen bzw. insoweit ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

 

V. Teilnehmer- und/oder Zimmeranpassung / Mindestberechnung

1. Bis spätestens 14 Tage vor Anreise meldet der Veranstalter dem Hotel die aktuelle Teilnehmer- und/oder Zimmerzahl, welche als Berechnungsgrundlage (unter Berücksichtigung der im Vertrag genannten Mindestberechnung) dient.

2. Eine kostenfreie Reduzierung der Teilnehmer und/oder Zimmer bis zur angegebenen Mindestberechnung ist bis zu diesem Termin möglich.

3. 5% der ursprünglich gebuchten Teilnehmer und/oder Zimmer können noch bis 3 Tage vorher kostenfrei storniert werden (max. bis zur Mindestberechnung). Reduzierungen innerhalb von 3 Tagen vor Veranstaltung können in der Abrechnung nicht mehr berücksichtigt werden.

4. Erfolgt keine Meldung wird die ursprünglich bestellte Zahl in Rechnung gestellt.

5. Eine Erhöhung der Teilnehmer- und/oder Zimmerzahl ist nach Rücksprache mit dem Hotel und ausreichender Kapazität möglich, in diesem Fall wird die entsprechend höhere Anzahl berechnet.

 

VI. Rücktritt / Stornierung des Kunden

1. Bei einer Komplettstornierung des Veranstaltungsvertrages werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt, vorausgesetzt es wurde keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen:

a) bis 6 Wochen vor Anreise: keine Kosten
b) bis 4 Wochen vor Anreise: 30% der gebuchten Leistungen
c) bis 2 Wochen vor Anreise: 45% der gebuchten Leistungen
d) bis 1 Woche vor Anreise: 60% der gebuchten Leistungen
e) innerhalb von 1 Woche vor Anreise: 80% der gebuchten Leistungen

2. Bei Reservierungen ab 50 Personen und/oder Roomnights sowie während Messezeiten gelten abweichende Stornierungsfristen (siehe Vertrag). Als Messezeiten gelten u.a. (Änderungen vorbehalten) Bau, Bauma, Ispo (Sommer/Winter), Semicon, Automatica, Analytica, Eltec, IFAT, Transport, Laser, Intermot, IBA, Drinktec, Systems, Electronica oder Productronica, Expo Real und die Zeit des Oktoberfests.

3. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Konferenzräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Falls ein Weiterverkauf der vertraglich vereinbarten Zimmer, Konferenzräume und Arrangements nicht möglich ist, hat der Leistungsnehmer für die Dauer des Vertrages und unter Berücksichtigung der vorgenannten Stornoregelung den errechneten Betrag zu zahlen.

 

VI.            Änderungen der Teilnehmerzahl bzw. der Veranstaltungszeit

Der Veranstalter kann dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl, die maximal 5% vom ursprünglich bestellten Arrangements abweichen kann, bis spätestens 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitteilen. Ansonsten wird die bestellte Anzahl der gebuchten Arrangements in Rechnung gestellt.

 

VII.           Rücktritt des Hotels

1. Wurde dem Kunden ein kostenfreies Gesamtrücktrittsrecht bzw. Teilstornierungsrecht eingeräumt, gilt dieses auch für das Hotel.

2. Ferner behält sich das Hotel vor, vom Vertrag kostenfrei zurücktreten, wenn:

–          höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder für das Hotel unzumutbar erschweren

–          Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen (z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Anmietung) bestellt wurden

–          das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereiches des Hotels zuzurechnen ist

–          ein Verstoß gegen Ziff XIII. 1.  oder Ziff. XIII. 2. vorliegt

3. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz.

 

VIII.          Haftung des Hotels

1.Sollten an den Lieferungen oder Leistungen des Hotels Mängel auftreten bzw. die Leistung gestört werden, hat der Kunde dies nach Feststellung unverzüglich – in jedem Fall vor Abreise – zu rügen, damit das Hotel ggfs. die Möglichkeit erhält, in einem angemessenen Zeitraum Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen herzustellen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare dazu beizutragen und auch ansonsten den etwaigen Schaden möglichst gering zu halten.

2. Das Hotel haftet nicht für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände des Kunden, es sei denn, das Hotel hat den Verlust oder die Beschädigung grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet.

3. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels im nicht leistungsspezifischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Hotels beruhen.

 

IX.            Haftung und sonstige Pflichten des Kunden

1. Der Kunde haftet für alle Schäden am Gebäude des Hotels und dessen Einrichtung, die durch den Kunden, Veranstaltungsteilnehmer, Besucher und Mitarbeiter des Kunden sowie durch dem Bereich des Kunden zugeordnete sonstige Dritte verursacht wurden. Dem Kunden obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.

2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass jeglicher Abfall entsprechend der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über die Trennung und sonstige Behandlung vorschriftgemäß entsorgt wird. Hinterlässt der Kunde dem zuwider Abfall, ist das Hotel berechtigt, die Kosten der vorschriftgemäßen Entsorgung sowie einer damit verbundenen besonderen Reinigung der Räume dem Kunden in Rechnung zu stellen.

3. Der Einsatz externer Sicherheitskräfte bedarf der vorherigen Zustimmung des Hotels.

4. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen des Hotels zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung bzw. das Anbringen von Dekoration und ähnlichem Material vorab mit dem Hotel abzustimmen.

5. Mitgebrachte Ausstellung- oder sonstige Gegenstände sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich aus den Veranstaltungsräumen zu entfernen und dürfen auch nicht in sonstigen öffentlich zugänglichen Stellen des Hotels – sei es auch vorrübergehend – abgestellt werden. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten und auf Gefahr des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs die vereinbarten bzw. offiziellen Raumbereitstellungskosten berechnen.

6. Das Hotel kann bei begründetem Anlass die Stellung angemessener Sicherheiten verlangen.

 

X.             Mitbringen von Speisen und Getränken

1. Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nur dann mitbringen, wenn das Hotel zuvor schriftlich zugestimmt hat. Die Zustimmung kann von der Zahlung eines Beitrags zur Deckung der Gemeinkosten abhängig gemacht werden.

 

XI.            Technische Einrichtungen und Anschlüsse

1. Soweit das Hotel für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung derartiger Einrichtungen frei.

2. Die Verwendung eigener elektrischer und sonstiger technischer Anlagen des Veranstalters unter Nutzung von Strom und sonstigen Leistungsnetzen des Hotels bedarf dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung. Bleiben durch den Anschluß eigener Anlagen des Veranstalters geeignete Anlagen des Hotels oder des Hotel-Technikpartners ungenutzt, kann die Zustimmung von der Zahlung einer Ausfallvergütung abhängig gemacht werden. Der Veranstalter haftet für etwaige durch die Verwendung seiner Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den Leistungsnetzen und sonstigen Anlagen des Hotels, es sei denn, dass das Hotel diese zu vertreten hat. Durch die Verwendung derartiger eigener Anlagen des Veranstalters entstandenen Energiekosten kann das Hotel separat in Form einer angemessenen Pauschale in Rechnung stellen.

3. Will der Veranstalter eigene Telefon-, Telefax- und sonstige Kommunikationseinrichtungen einsetzen, bedarf dies der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Die Zustimmung kann von der Zahlung einer Anschlußgebühr abhängig gemacht werden.

XII.           Verjährung

Ansprüche des Kunden wegen Nicht- oder Schlechterfüllung oder aus Gründen einer sonstigen Haftung des Hotels verjähren – vorbehaltlich einer etwaigen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens nach sechs Monaten, gerechnet ab dem letzten Tag der Leistungserbringung.

 

XIII.          Weitere Bestimmungen

1. Eine Unter- oder Weitervermittlung an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Hotels.

2. Sollte der Kunde eine politische oder religiöse Vereinigung sein, so bedarf es zur Wirksamkeit eines Vertrages zusätzlich der Genehmigung einer Zusammenarbeit durch die Geschäftsleitung des Hotels.

 

XIV.         Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags über die Anmietung von Veranstaltungen oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Unterhaching.

3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages über die Anmietung von Hotelzimmern und/ oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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